| Gegenstand | Maschinenbau, Landeskulturbau, Ingenieurbau, konzessionierter Rohrleitungsbau, Be- und Entwässerung. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Gegenstand zu erweitern, sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu beteiligen oder zu erwerben und Zweigniederlassungen zu errichten. Ebenfalls ist die Geschäftsführung von Unternehmen des gleichen oder ähnlichen Gegenstandes zugelassen. |