| Gegenstand | Vornahme von Handelsgeschäften jeglicher Art, insbesondere das Entwerfen, Konstruieren und Herstellen von Bauelementen aus Holz, Kunststoff und Aluminium sowie Gebäuden. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfts- und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks erforderlich oder dienlich erscheinen. Sie kann Beteiligungen an Gesellschaften gleich welcher Rechtsform begründen, halten und verwalten, sowie Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte halten und verwalten. |