Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vornahme von Handelsgeschäften jeglicher Art, insbesondere das Entwerfen, Konstruieren und Herstellen von Bauelementen aus Holz, Kunststoff und Aluminium sowie Gebäuden. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfts- und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks erforderlich oder dienlich erscheinen. Sie kann Beteiligungen an Gesellschaften gleich welcher Rechtsform begründen, halten und verwalten, sowie Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte halten und verwalten.