| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit, die Instandsetzung sowie die Wartung von Armaturen aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten, bestehende Unternehmen zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen, die Geschäftsführung an solchen Unternehmen auszuüben sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Zweck und die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. |