| Gegenstand | Der Handel mit Einrichtungsgegenständen für Ferienwohnungen, die Verwaltung, Verwertung und Vermietung von Wohnungs- und Hauseigentum, insbesondere die Vermietung von eigenen Ferienwohnungen in Büsum, sowie die Übernahme von Verwaltungen nach Wohnungseigentumsgesetz. Eine Makler- und Bauträgertätigkeit ist nur nach Einholung einer entsprechenden staatlichen Erlaubnis gestattet. |