| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens sind die Ausführung von Bauarbeiten aller Art, insbesondere die Errichtung und Erstellung von Ein- und Mehrfamilienhäusern, landwirtschaftlichen- und Industriebauten. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen. |