| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Baugeschäfts für Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen; sie ist berechtigt, mit der Betriebsführung Dritte zu beauftragen. |