| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit speziellen Fahrrädern, Fahrradzubehör und anderen Gebrauchsgegenständen (einschl. Im- und Export). Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen gleicher Art -einen entsprechenden Gesellschaftsbeschluß vorausgesetzt- beteiligen und auch solche erwerben. Die Gesellschaft kann unter derselben Voraussetzung Zweigniederlassungen errichten. |