Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit speziellen Fahrrädern, Fahrradzubehör und anderen Gebrauchsgegenständen (einschl. Im- und Export). Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen gleicher Art -einen entsprechenden Gesellschaftsbeschluß vorausgesetzt- beteiligen und auch solche erwerben. Die Gesellschaft kann unter derselben Voraussetzung Zweigniederlassungen errichten.