Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand des Unternehmens ist die gewerbsmäßige Bewachung von Leben und /oder Eigentum fremder Personen gemäß § 34 a GewO; ferner alle Geschäfte, die dem vorstehenden Zweck zu dienen geeignet sind, ausgenommen genehmigungspflichtige Geschäfte. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.