| Gegenstand | Der Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, die Vermietung und Verpachtung sowie die Grundstücksverwaltung. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen in jeder Rechtsform beteiligen, deren persönliche Haftung übernehmen und deren Geschäfte führen sowie andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, Zweigniederlassungen errichten und generell alle Geschäfte betreiben, die dem Zweck des Unternehmens dienen oder ihn ergänzen. |