Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, die Vermietung und Verpachtung sowie die Grundstücksverwaltung. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen in jeder Rechtsform beteiligen, deren persönliche Haftung übernehmen und deren Geschäfte führen sowie andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, Zweigniederlassungen errichten und generell alle Geschäfte betreiben, die dem Zweck des Unternehmens dienen oder ihn ergänzen.