| Gegenstand | Betrieb eines zahntechnischen Laboratoriums. Die Gesellschaft ist darüber hinaus berechtigt, gleiche oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen, den Geschäftsbetrieb auf verwandte Zweige jeder Art auszudehnen und solche Maßnahmen zu ergreifen, um Geschäfte durchzuführen, die der Erweiterung und Förderung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie ist ferner berechtigt, in derartigen Betrieben oder auch dritten Gesellschaften die Geschäftsführung zu übernehmen. Dies gilt insbesondere für die Geschäftsführung innerhalb der Willhöft Zahntechnik GmbH & Co.KG. |