| Gegenstand | Handel mit Kraftfahrzeugen und der Betrieb einer Kraftfahrzeugreparaturwerkstatt. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, die den gleichen Geschäftsgegenstand haben. Sie kann insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin in eine solche Gesellschaft eintreten und deren Geschäfte führen. Die Gesellschaft ist außerdem berechtigt, alle Geschäfte aufzunehmen, die ihr sonst zweckmäßig erscheinen. |