| Gegenstand | Die Beteiligung an anderen Unternehmen, die sich unmittelbar mit dem Betrieb von Windenergieanlagen und allen damit zusammenhängenden Arbeiten befassen, sowie die Übernahme der unbeschränkten Haftung und Geschäftsführung dieser Unternehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an anderen ihr ähnlichen Unternehmen zu beteiligen. |