| Gegenstand | Exportverpackung, Konfektionierung von Medienerzeugnissen aller Art, z.B. auch von Druckerzeugnissen, Handel mit Waren aller Art (Im- und Export). Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen oder ihre Geschäfte führen. Sie darf ferner Zweigniederlassungen errichten. Beides gilt sowohl für Tätigkeiten im Inland als auch im Ausland. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Produktion an unterschiedlichen Orten durchzuführen. |