Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Exportverpackung, Konfektionierung von Medienerzeugnissen aller Art, z.B. auch von Druckerzeugnissen, Handel mit Waren aller Art (Im- und Export). Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen oder ihre Geschäfte führen. Sie darf ferner Zweigniederlassungen errichten. Beides gilt sowohl für Tätigkeiten im Inland als auch im Ausland. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Produktion an unterschiedlichen Orten durchzuführen.