| Gegenstand | Das Erbringen von Dienstleistungen aller Art, soweit sie nicht ungesetzlich oder sittenwidrig sind und soweit sie nicht besonderer Genehmigung bedürfen, sowie der Handel mit Waren aller Art mit Ausnahme genehmigungspflichtiger. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich unter Übernahme der persönlichen Haftung an ihnen beteiligen oder ihre Geschäfte führen. Die Gesellschaft darf ferner Zweigniederlassungen errichten. |