| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
2. Zweck der Gesellschaft ist
- die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung,
- die Förderung der Jugendhilfe,
- die Förderung des Wohlfahrtswesens,
- die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke,
- die selbstlose Unterstützung von Menschen aller Altersstufen, die infolge ihres körperlichen, geistigen und/oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder die wirtschaftlich hilfebedürftig im Sinne des § 53 Nr. 2 Abgabenordnung sind.
3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Aufbau und Betrieb von Kindertagesstätten und vergleichbaren Einrichtungen, mobilen Diensten der Frühförderung sowie Maßnahmen der Einzelintegration, Frühberatung, frühe Hilfen, familienunterstützende Dienste, schulische Assistenz, Schulbegleitung und damit zusammenhängende Asisstenzleistungen und Dienstleistungen,
- weitere Dienstleistungen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung wie Fahr- und Begleitdienste,
- das planmäßige Zusammenwirken mit steuerbegünstigten Körperschaften, die mindestens einen der in Nr. 1 genannten Zwecke satzungsgemäß verfolgen, zur Verwirklichung der Satzungszwecke durch Kooperationsleistungen, insbesondere durch entgeltliche oder unentgeltliche Management- und Verwaltungsdienstleistungen, Personalgestellungen, Nutzungsüberlassungen von beweglichem und unbeweglichem Vermögen sowie weiteren Dienstleistungen,
- die Zuwendung von Mitteln an steuerbegünstige Körperschaften der freien Wohlfahrtpflege, die Mitglied im PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e.V. sind, zur Verwirklichung eines oder mehrerer der in Nr. 1 genannten Zwecke. |