| Gegenstand | Die Ausführung von Bau- und Ingenieurleistungen. Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen, gleichartige oder ähnliche Gesellschaften (Unternehmen) in jeder beliebigen Art und Form errichten, erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |