| Gegenstand | Die Vorbereitung, die Übernahme und die Durchführung von Bauarbeiten und Baumaßnahmen, schlüsselfertiger Bauten, insbesondere im Bereich des Hochbaus, der Handel mit Baustoffen sowie der Handel mit Immobilien, insbesondere An- und Verkauf. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten oder bestehende zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen und die Geschäftsführung an solchen Unternehmen auszuüben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. |