Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von nicht genehmigungspflichtigen Finanzanlagen sowie die kapitalmäßige Beteiligung an Unternehmen aller Art. Die Beteiligung an anderen Unternehmen kann auch unter Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung erfolgen, die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.