| Gegenstand | Der Erwerb, die Projektierung, die Bebauung durch Fremdfirmen und der Betrieb von gewerblich genutzten Immobilien sowie die Übernahme von Komplementärstellungen an derartigen Unternehmen und alle ähnlichen damit verbundenen Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. |