Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Bauausführung sowie spezielle Maurer-, Beton- und Zimmererarbeiten. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen entsprechender Art übernehmen, sie vertreten, deren Geschäfte führen und sich an solchen Unternehmen in jeder gesetzlich zugelassenen Form beteiligen und die eingegangenen Beteiligungen und Verträge wieder aufheben. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.