| Gegenstand | Die Bauausführung sowie spezielle Maurer-, Beton- und Zimmererarbeiten. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen entsprechender Art übernehmen, sie vertreten, deren Geschäfte führen und sich an solchen Unternehmen in jeder gesetzlich zugelassenen Form beteiligen und die eingegangenen Beteiligungen und Verträge wieder aufheben. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. |