Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der alleinige Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Bereich der Elektrotechnik. Die Gesellschaft schafft die hierfür erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Solche Geschäfte sind insbesondere
- Handel mit Elektroinstallationsmaterial und Elektrogeräten aller Art sowie
- Ausführung von Elektroinstallationen aller Art
Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen und andere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten. Sie darf bestehende Unternehmen erwerben oder sich an anderen Unteernehmen - insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin - beteiligen und/ oder deren Geschäftsführung und Vertretung übernehmen.
Gegenstand der Gesellschaft kann auch sein, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses zu sein. Die Gesellschafterversammlung kann die Geschäftsführung ermächtigen, einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abzuschließen.