Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Grundstücks- und Vermögensverwaltung aller Art für eigene Rechnung, die Beteiligung an, die Beratung und der Betrieb von Uhren-, Juwelier- und Schmuckwarengeschäften und allen damit zusammenhängenden Arbeiten und Aufgaben. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Förderung vorstehender und neuer Erwerbsquellen geeignet sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen entsprechender Art übernehmen, sie beraten, sie vertreten, deren Geschäfte führen und sich an solchen Unternehmen in jeder gesetzlich zugelassenen Form beteiligen und die eingegangenen Beteiligungen und Verträge wieder aufgeben. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Inland und Ausland Zweigniederlassungen, Filialen und sonstige Betriebsstätten zu errichten und aufzulösen.