Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der alleinige Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der handwerksgemäße Betrieb einer Tischlerei. Die Tätigkeit umfaßt ferner alle mit dem Betrieb eines solchen Unternehmens verbundene Tätigkeiten sowie die Beteiligung und Gründung gleichgelagerter Gesellschaften im In- und Ausland. Die Gesellschaft ist zur Übernahme der Geschäftsführung in Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, aber auch zur Beteiligung an Gesellschaften berechtigt. Sie darf gleiche oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich daran beteiligen, sie nutzen sowie Zweigniederlassungen errichten. Sie darf solche Maßnahmen ergreifen, die der Erweiterung und Förderung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar dienen.