| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf, soweit es den Anstellungsvertrag und sein sonstiges Handeln in eigener Sache gegenüber der Gesellschaft betrifft, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |