Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Uhren-, Juwelier- und Schmuckwareneinzelhandelsgeschäftes und allen damit zusammenhängenden Aufgaben. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen entsprechender Art übernehmen, sie vertreten, deren Geschäfte führen und sich an solchen Unternehmen in jeder gesetzlich zugelassenen Form beteiligen und die eingegangenen Beteiligungen und Verträge wieder aufgeben. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Inland und Ausland Zweigniederlassungen, Filialen oder sonstige Betriebsstätten zu errichten und aufzulösen.