Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Kraftfahrzeughandels- und Reparaturbetriebes und allen damit zusammenhängenden Aufgaben. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die der Erreichung bzw. Förderung dieses Hauptzweckes dienlich sind und die der Schaffung neuer Erwerbsquellen, die nicht unbedingt mit der Kfz.-Branche im Zusammenhang stehen müssen, dienen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen entsprechender Art übernehmen, sie vertreten, deren Geschäfte führen und sich an solchen Unternehmen in jeder gesetzlich zugelassenen Form beteiligen und die eingegangenen Beteiligungen und Veträge wieder aufheben. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Inland Zweigniederlassungen, Filialen oder sonstige Betriebsstätten zu errichten und aufzulösen.