| Gegenstand | Sämtliche Geschäfte auf dem Gebiet der Informationstechnik, insbesondere der Erwerb, die Entwicklung und der Vertrieb von Softwareprogrammen, der Erwerb und der Vertrieb von Hardware, Handels-, Beratungs-, Schulungs- und sonstigen Aktivitäten auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung, alle sonstigen Unternehmensberatungsleistungen sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge i.S.v. §§ 291, 292 AktG abzuschließen. |