| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist der Transport von Gütern aller Art im Güternahverkehr, nach Erteilung der erforderlichen behördlichen Erlaubnis auch im Güterfernverkehr, sowie Handel mit nichterlaubnispflichtigen Waren aller Art. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. Erbringung von Dienstleistungen aller Art, soweit diese nicht erlaubnispflichtig sind. |