Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Projektierung, Konstruktion, Handel und Kundendienst mit bzw. von bzw. für
a) Hydraulik-Komponenten sowie hydraulischen Maschinen für den Industrie- und Mobilbereich,
b) Komponenten für die allgemeine Antriebstechnik.