| Gegenstand | c) Der Handel mit Immobilien und die Erbringung von Dienstleistungen jeder Art im Zusammenhang mit Immobilien mit Ausnahme der Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach § 34 c GewO bedürfen, b) der Handel mit Luftfahrzeugen und die Erbringung von Dienstleistungen jeder Art im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen, mit Ausnahme derer, die einer Erlaubnis bedürfen. c) der Handel mit Kraftfahrzeugen und die Erbringung von Dienstleistungen jeder Art im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen, mit Ausnahme derer, die einer Erlaubnis bedürfen, d) der Handel mit Waren aller Art mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Waren. |