Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
c) Der Handel mit Immobilien und die Erbringung von Dienstleistungen jeder Art im Zusammenhang mit Immobilien mit Ausnahme der Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach § 34 c GewO bedürfen, b) der Handel mit Luftfahrzeugen und die Erbringung von Dienstleistungen jeder Art im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen, mit Ausnahme derer, die einer Erlaubnis bedürfen. c) der Handel mit Kraftfahrzeugen und die Erbringung von Dienstleistungen jeder Art im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen, mit Ausnahme derer, die einer Erlaubnis bedürfen, d) der Handel mit Waren aller Art mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Waren.