Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb von Grundbesitz, Anteilsrechten und sonstigen Vermögensgegenständen im eigenen Namen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen; erlaubnispflichtige Geschäfte aller Art sind ausgeschlossen.