mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Fachgeschäftes für Raumausstattung, ferner der Handel mit Waren, die im und am Haus dekorativen Charakter haben, sog. Wohnaccessoires, mit Kleinmöbeln, Lampen und ähnlichem.