| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Die Gesellschafterversammlung kann die Vertretung und Geschäftsführung abweichend regeln; insbesondere kann sie Gesamtvertretung durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen anordnen. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. |