| Gegenstand | Planung und Herstellung von Sanitär- und Heizungsanlagen.
Zur Erreichung dieses Zweckes ist die Gesellschaft berechtigt, sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der
Gesellschaft nach dem Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist zudem berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich
an solchen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten. |