Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Durch Beschluss kann die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung und Herstellung von Sanitär- und Heizungsanlagen.
Zur Erreichung dieses Zweckes ist die Gesellschaft berechtigt, sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der
Gesellschaft nach dem Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist zudem berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich
an solchen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten.