Ist ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinschaftlich oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder persönlich haftender Gesellschafter kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter
Gegenstand
Herstellung von Nahrungsmitteln und von Futtermitteln aller Art, Handel mit diesen Erzeugnissen, Handel mit Getreide und Getreideerzeugnissen und sonstigen Konsumartikeln sowie der Erwerb und die Verwaltung von Grundstücken einschließlich land- und forstwirtschaftlicher Nutzung sowie Erwerb und Veräußerung von Marken.