Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitt "steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung". Sie ist selbstlos tätig. Ihr ist es untersagt, eine Tätigkeit auszuüben, durch die in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke erfüllt werden oder die sonst geeignet sind, die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft in Frage zu stellen. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Gesellschaft verfolgt den Zweck der freien Wohlfahrtspflege nach den Richtlinien des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Alten- und Pflegeheimen, die zentrale Betriebsführung und die Trägerschaft solcher Einrichtungen. Die Gesellschaft darf alle sonstigen Geschäfte betreiben, die ihrem Hauptzweck dienen und diesen zu fördern geeignet sind.