| Gegenstand | (1) Gegenstand des Unternehmens sind erlaubnisfreie Warengeschäfte jeder Art, die Vermittlung von erlaubnisfreien Warengeschäften, die Vermittlung von Transportleistungen, der Handel mit Kraftfahrzeugen sowie die Vermittlung von Versicherungen.
(2) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Die Gesellschaft darf sich auch als persönlich haftende Gesellschafterin an Personengesellschaften beteiligen. |