| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und Im- und Export von Gütern und die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtige, sowie die Herstellung von Gütern, insbesondere von Klebstoffen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft kann auch die Geschäftsführung und Vertretung anderer Unternehmen übernehmen, sich mittelbar oder unmittelbar an anderen Unternehmen beteiligen, derartige Unternehmen gründen oder erwerben sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |