Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und Im- und Export von Gütern und die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtige, sowie die Herstellung von Gütern, insbesondere von Klebstoffen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft kann auch die Geschäftsführung und Vertretung anderer Unternehmen übernehmen, sich mittelbar oder unmittelbar an anderen Unternehmen beteiligen, derartige Unternehmen gründen oder erwerben sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.