| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Waren aller Art, soweit sie nicht einer besonderen behördlichen Genehmigung bedürfen, insbesondere der Handel mit Produkten des Baubereichs sowie die Übernahme in- und ausländischer Industrievertretungen. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen, darf auch Zweigniederlassungen errichten. |