| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Beförderung von Gütern aller Art und der Handel mit Baustoffen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar dienen, soweit sie nicht einer besonderen Erlaubnis bedürfen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. |