| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Auswahl, Konzeption, Finanzierungsberatung und Vermittlung von Auslandsbeteiligungen, Kapitalanlagen und dergleichen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten. |