Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung fremden und eigenen Vermögens, ausgenommen genehmigungspflichtige Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle diesem Zweck dienenden und mit ihm im Zusammenhang stehenden Geschäfte zu tätigen sowie sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und ihre Geschäftsführung zu übernehmen.