| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Soweit die Geschäftsführer einzeln vertretungsberechtigt sind, sind sie auf jeden Fall von den einschränkenden Bestimmungen des § 181 BGB befreit. |