| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Reparatur von Nutzfahrzeugen, der Nutzfahrzeugbau und Metallbau. Die Firma darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Geschäfte vornehmen, die der Errichtung und Förderung des Unternehmenszweckes dienlich sein können. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. |