| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist - die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, die Beteiligung an anderen, insbesondere verbundenen Unternehmen, sowie deren Leitung und alle sonstigen nicht genehmigungspflichtigen Geschäfte. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszweiges dienlich sein können. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. |