Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte durchzuführen oder Maßnahmen vorzunehmen, die den Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.