| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist der Kauf und Verkauf von Wertpapieren aller Art auf eigene Rechnung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Geschäfte. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen oder ihre Geschäfte führen. Die Gesellschaft darf ferner Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf für andere Unternehmen Beratertätigkeiten ausüben einschließlich Abrechnungs- und Finanzkontrolle (BWA), Mitwirkung bei Einstellung und Entlassung des Personals, An- und Verkauf von Grundstücken, Grundstücksverwaltung, Investitionsvorhaben und sonstige betriebswirtschaftliche Entscheidungen. |