| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben eines Optiker-Fachgeschäftes einschl. aller in diesem Zusammenhang anfallenden Tätigkeiten und des Handels mit allen in diesem Zusammenhang üblichen Waren des Nebensortiments. Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte durchzuführen oder Maßnahmen vorzunehmen, die den Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. |