Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens sind die Verwaltung und Vermehrung eigenen Vermögens und die Beratung Dritter, insbesondere von Familienangehörigen des Gesellschafters, bei deren Verwaltung von Beteiligungen und Immobilien. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, etwa nach dem Rechtsberatungsgesetz oder dem KWG. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen, gleich welchen Gegenstandes, beteiligen, auch als alleinige Komplementärin. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.