| Gegenstand | Der Gegenstand des Unternehmens sind die Verwaltung und Vermehrung eigenen Vermögens und die Beratung Dritter, insbesondere von Familienangehörigen des Gesellschafters, bei deren Verwaltung von Beteiligungen und Immobilien. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, etwa nach dem Rechtsberatungsgesetz oder dem KWG. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen, gleich welchen Gegenstandes, beteiligen, auch als alleinige Komplementärin. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. |