| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte zugleich als Vertreter der folgenden gemeinnützigen Organisationen abschließen:
Südstormarner Vereinigung für Sozialarbeit e.V. (AG Lübeck, VR 234 RE),
Südstormarner Vereinigung-Pflegedienst gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Sozialstation Reinbek (AG Lübeck, HRB 2932 RE),
Südstormarner Vereinigung - Institut für Kommunikation - Verhaltenstraining und Fortbildung gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (AG Lübeck, HRB 3763 RE),
Südstormarner Tagespflege gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (AG Lübeck, HRB 9288 RE),
Südstormarner Vereinigung Kinderbetreuung gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (AG Lübeck, HRB 13832 RE),
Südstormarner Vereinigung - Kinderhaus Südstormarn, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (AG Lübeck, HRB 3707 RE). |